Sauerstoff Versorgungsvereinbarung: Leistung und Abrechnung
Wir haben in der Regel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einen Versorgungsvertrag bzw. eine Vereinbarung getroffen, die es uns erlaubt die Sauerstoffversorgung einzuleiten. Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen einen umfassenden Service und unterstützen Sie bei Ihrer Sauerstofftherapie. Sobald uns die Verordnung und alle dazugehörigen Versichertendaten von Ihnen vorliegen, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Für Privatversicherte können wir diese Leistung ggf. bei Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung übernehmen.
Unsere Leistungen im Überblick
Die Leistungsinhalte, die wir im Rahmen einer Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind sehr individuell. Unser Service hilft Ihnen hier gerne weiter. Die folgende Information soll als erste Orientierung dienen. In Ihrem Versorgungszeitraum erhalten Sie in der Regel folgende Bestandteile:
Therapiegerät
Wir stellen Ihnen ein Therapiegerät gemäß Verordnung zur Verfügung. Unsere Services:
- Einstellung des Gerätes nach ärztlichen Vorgaben und Ihren individuellen Anforderungen
- Einweisung in die Handhabung des Gerätes
- Technischer Service – Ob Einrichtung, Wartung oder Reparatur, unsere Mitarbeitenden sind persönlich für Sie da
Rund um das Zubehör
Eine Erneuerung des Zubehörs, z.B. der Sauerstoffbrille, empfehlen wir regelmäßig. Wenden Sie sich hierfür bitte an unsere Mitarbeitenden in der Patient:innenberatung. Wir bieten zusätzlich eine Auswahl an Komfortartikeln, die Ihre Therapie unterstützen, aber keine Kassenleistung darstellen. Hierfür werden die Kosten durch Sie selbst getragen. Weitere Informationen haben wir für Sie in den Bereichen Mobil bleiben – Reisen mit Sauerstoff zusammengestellt.
Persönliche Beratung
Unsere Mitarbeitenden in der Patient:innenberatung, stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Therapie zur Seite – sei es bei der Eingewöhnung oder Therapiedurchführung. Wir bieten Therapiebegleitung von Anfang an: In ganz Deutschland.
Gesetzliche Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen besteht ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlungspflicht (gem. § 33 SGB V i. V. m. § 61 SGB V) im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Die Zuzahlung wird von uns im Auftrag Ihrer Krankenkasse erhoben. Sie erhalten hierzu eine entsprechende Rechnung von uns.
Befreiung von der Zuzahlung
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsbescheides.
Zusendung per Post:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf
Zusendung per E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt
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- Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
- Senden Sie Ihre Dokumente an beatmung@resmed.de
Informationen für Privatversicherte
Da die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der privaten Versicherung sehr individuell sind, empfehlen wir Ihnen immer die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung und/oder mit der Beihilfestelle zu klären. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Sauerstofftherapie.