Wir haben in der Regel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einen Versorgungsvertrag bzw. eine Vereinbarung getroffen. Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen einen umfassenden Service und unterstützen Sie bei Ihrer Therapie. Sobald uns die Verordnung und alle dazugehörigen Versichertendaten von Ihnen vorliegen, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Für Privatversicherte können wir diese Leistung ggf. bei Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung übernehmen.
Gesetzliche Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen besteht ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlungspflicht (gem. § 33 SGB V i. V. m. § 61 SGB V) im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Die Zuzahlung wird von uns im Auftrag Ihrer Krankenkasse erhoben. Sie erhalten hierzu eine entsprechende Rechnung von uns.
Befreiung von der Zuzahlung
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsbescheides.
Zusendung per Post:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf
Zusendung per E-Mail:
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Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Beatmungstherapie.