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Hilfecenter - NIV-Therapie

Ärztliche Verordnung & Rezept

Um Sie mit der verschriebenen Therapie versorgen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung von Ihnen. Diese Verordnung liefert uns wichtige Informationen für Ihre Geräte- und Maskentherapie, wie zum Beispiel klinische Parameter und Maskentypen. Eine Verordnung ist ebenfalls notwendig, um die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse, -versicherung oder Beihilfe abzurechnen. Üblicherweise schließen wir eine Versorgungsvereinbarung mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Ihre Bedingungen festlegt. Die Verordnung ist also von großer Bedeutung für uns. Sobald uns diese vorliegt, können wir in der Regel umgehend mit der Versorgung beginnen.

Gründe für die Abgabe einer Verordnung & Rezept

01
Die erste Versorgung

Zur Erstausstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung für die Ausgabe Ihrer Geräte und Zubehör sowie für das Einweisungsgespräch. Diese Verordnung beinhaltet wichtige Parameter, die für die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels notwendig sind (z. B. Typ des Geräts und der Maske, klinische Werte).

02
Rund um die Ersatz-Versorgung

Für die in der Versorgungspauschale enthaltenden Kassen- bzw. Versicherungsleistungen (z. B. Ersatzfilter, medizinisch notwendiger Ersatzmasken oder Maskenkissen, Kopfband oder Schlauch) benötigen Sie in der Regel kein Rezept. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die bei einer Zubehör-Ersatzbestellung ein Rezept der behandelnden Ärzt:in verlangen. Hier klären wir Sie am besten im persönlichen Gespräch auf.

03
Bei Veränderungen der Therapie

Bei medizinischen Anpassungen, z. B. Veränderungen des Modus- oder Therapielevels oder auch der Druckdaten, ist ein Rezept erforderlich. Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihre:r Ärzt:in, damit Ihnen das entsprechende Rezept ausgestellt wird. Alles Weitere leiten wir in die Wege.

04
Weiterführung der Versorgung

Oft ist für die Fortsetzung der laufenden Therapie kein weiteres Rezept notwendig. Sollte dies doch der Fall sein, fordern wir ein neues Rezept an, um die Fortsetzung Ihrer Versorgung (Folgeversorgung) zu gewährleisten. Im Allgemeinen stellt die Hausärztin oder der Hausarzt ein solches Rezept aus.

Zusendung der Verordnung/Rezept

Für gesetzlich Versicherte:

Damit wir Ihre Verordnung oder Ihr Rezept mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir das Originaldokument.
Bitte senden Sie uns die Verordnung oder das Rezept per Post zu.
Ohne das Original ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.

Für privat Versicherte:

Für die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung genügt uns eine Kopie Ihrer Verordnung oder Ihres Rezeptes.

Das Original behalten Sie bitte, da Sie dieses in der Regel gemeinsam mit unserer Rechnung bei Ihrer Versicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen.

Sie haben folgende Möglichkeiten der Zusendung:

Per Post:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf

Per E-Mail:

Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt

So können Sie auf digitalem Weg Ihre Dokumente verschlüsselt übermitteln:

  1. Registrieren Sie sich in unserem Portal
  2. Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse
  3. Loggen Sie sich ein
  4. Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
  5. Senden Sie Ihre Dokumente an beatmung@resmed.de

Gesetzliche Zuzahlung

Für gesetzlich versicherte Patient:innen besteht ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlungspflicht (gem. § 33 SGB V i. V. m. § 61 SGB V) im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Die Zuzahlung wird von uns im Auftrag Ihrer Krankenkasse erhoben. Sie erhalten hierzu eine entsprechende Rechnung von uns.

Befreiung von der Zuzahlung

Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsbescheides.

Zusendung per Post:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf

Zusendung per E-Mail:

Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt

So können Sie auf digitalem Weg Ihre Dokumente verschlüsselt übermitteln:

  1. Registrieren Sie sich in unserem Portal
  2. Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse
  3. Loggen Sie sich ein
  4. Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
  5. Senden Sie Ihre Dokumente an beatmung@resmed.de

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Beatmungstherapie.

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