CPAP-Therapie: Ärztliche Verordnung & Rezept
Um Sie mit der verschriebenen Therapie versorgen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung (Rezept) von Ihnen.
Diese Verordnung liefert uns wichtige Informationen für Ihre Therapie, wie zum Beispiel klinische Parameter und Maskentypen. Die Verordnung ist ebenfalls notwendig, um die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfe abzurechnen. Üblicherweise schließen wir eine Versorgungsvereinbarung mit Ihrer Krankenversicherung ab, welche Ihre Bedingungen festlegt. Die Verordnung ist also von großer Bedeutung für uns. Sobald uns diese vorliegt, können wir in der Regel umgehend mit der Versorgung beginnen.
Zusendung der Verordnung/Rezept
Für gesetzlich Versicherte:
Damit wir Ihre Verordnung oder Ihr Rezept mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir das Originaldokument.
Bitte senden Sie uns die Verordnung oder das Rezept per Post zu.
Ohne das Original ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.
Für privat Versicherte:
Für die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung genügt uns eine Kopie Ihrer Verordnung oder Ihres Rezeptes.
Das Original behalten Sie bitte, da Sie dieses in der Regel gemeinsam mit unserer Rechnung bei Ihrer Versicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen.
Sie haben folgende Möglichkeiten der Zusendung:
Per Post:
ResMed GmbH & Co. KG
Mahatma-Gandhi-Platz 3
81248 München
Per E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt
So können Sie auf digitalem Weg Ihre Dokumente verschlüsselt übermitteln:
- Registrieren Sie sich in unserem Portal
- Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse
- Loggen Sie sich ein
- Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
- Senden Sie Ihre Dokumente an kontakt@resmed.de
Gesetzliche Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen besteht ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlungspflicht (gem. § 33 SGB V i. V. m. § 61 SGB V) im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Die Zuzahlung wird von uns im Auftrag Ihrer Krankenkasse erhoben. Sie erhalten hierzu eine entsprechende Rechnung von uns.
Befreiung von der Zuzahlung
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsbescheides.
Zusendung per Post:
ResMed GmbH & Co. KG
Mahatma-Gandhi-Platz 3
81248 München
Zusendung per E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt
So können Sie auf digitalem Weg Ihre Dokumente verschlüsselt übermitteln:
- Registrieren Sie sich in unserem Portal
- Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse
- Loggen Sie sich ein
- Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
- Senden Sie Ihre Dokumente an kontakt@resmed.de
Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die CPAP-Therapie.