Sauerstoff-Verordnung von der Hausärzt:in einreichen
Um Sie mit den verordneten Hilfsmitteln versorgen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Diese liefert uns wichtige Informationen für Ihre Therapie, wie zum Beispiel den Sauerstoffbedarf in Litern pro Minute und Ihre Mobilität im und außer Haus. Eine Verordnung ist ebenfalls notwendig, um die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse, bzw. -versicherung oder Beihilfe abzurechnen. Üblicherweise schließen wir eine Versorgungsvereinbarung mit Ihrer Krankenkasse ab, welche die Bedingungen festlegt. Die ärztliche Verordnung ist also von großer Bedeutung für uns. Sobald uns diese vorliegt, können wir in der Regel umgehend mit der Versorgung beginnen.
Gründe für die Abgabe einer Verordnung & Rezept
- Die erste Versorgung
Zur Erstausstattung benötigen wir eine ärztliche Verordnung für die Ausgabe Ihrer Geräte und Zubehör sowie für das Einweisungsgespräch. Diese Verordnung beinhaltet wichtige Parameter, die für die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels notwendig sind. - Rund um die Zubehör-Versorgung
Einige Krankenversicherungen benötigen für Zubehörbestellungen (z. B. Nasenbrillen) ein Rezept zur Kostenübernahme. Sollte dies der Fall sein, fordern wir dieses automatisch bei Ihnen oder direkt bei Ihre:r Ärzt:in an, sofern Sie dies wünschen. - Veränderungen der Therapie
Bei medizinischen Anpassungen, z. B. einer Änderung des Sauerstoffbedarfs, ist ein Rezept erforderlich. Halten Sie bitte Rücksprache mit Ihre:r Ärzt:in, damit Ihnen das entsprechende Rezept ausgestellt wird und wir alles Weitere in die Wege leiten können. - Weiterführung der Versorgung
Oft ist für die Fortsetzung der laufenden Therapie kein weiteres Rezept notwendig. Sollte dies doch der Fall sein, fordern wir ein neues Rezept an, um die Weiterführung Ihrer Versorgung (Folgeversorgung) zu gewährleisten. Im Allgemeinen stellt die Hausärzt:in ein solches Rezept aus.
Zusendung der Verordnung/Rezept
Für gesetzlich Versicherte:
Damit wir Ihre Verordnung oder Ihr Rezept mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir das Originaldokument.
Bitte senden Sie uns die Verordnung oder das Rezept per Post zu.
Ohne das Original ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.
Für privat Versicherte:
Für die Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung genügt uns eine Kopie Ihrer Verordnung oder Ihres Rezeptes.
Das Original behalten Sie bitte, da Sie dieses in der Regel gemeinsam mit unserer Rechnung bei Ihrer Versicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen.
Sie haben folgende Möglichkeiten der Zusendung:
Per Post:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf
Per E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt
So können Sie auf digitalem Weg Ihre Dokumente verschlüsselt übermitteln:
- Registrieren Sie sich in unserem Portal
- Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse
- Loggen Sie sich ein
- Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
- Senden Sie Ihre Dokumente an beatmung@resmed.de
Gesetzliche Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen besteht ab dem 18. Lebensjahr eine gesetzliche Zuzahlungspflicht (gem. § 33 SGB V i. V. m. § 61 SGB V) im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Die Zuzahlung wird von uns im Auftrag Ihrer Krankenkasse erhoben. Sie erhalten hierzu eine entsprechende Rechnung von uns.
Befreiung von der Zuzahlung
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, schicken Sie uns bitte eine Kopie des Befreiungsbescheides.
Zusendung per Post:
ResMed Medizintechnik GmbH
Gewerbepark 1
91350 Gremsdorf
Zusendung per E-Mail:
Bitte beachten Sie, dass das Versenden von Gesundheitsdaten über eine reguläre, unverschlüsselte E-Mail ein Sicherheitsrisiko für Ihre personenbezogenen Daten darstellen kann. Für eine sichere, digitale Kommunikation empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kommunikationsportals: https://securemail.resmed.com/encrypt
So können Sie auf digitalem Weg Ihre Dokumente verschlüsselt übermitteln:
- Registrieren Sie sich in unserem Portal
- Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse
- Loggen Sie sich ein
- Erstellen Sie eine E-Mail und fügen Sie Ihre Dokumente als Anhang hinzu
- Senden Sie Ihre Dokumente an beatmung@resmed.de
Häufig gestellte Fragen
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Sauerstofftherapie.