Strommast neben Warnsymbol für Strom

FAQs zur außerklinischen Beatmung (Heimbeatmung), PAP- und Sauerstofftherapie bei Stromausfall

In Zeiten einer Energiekrise kann im schlimmsten Fall auch die Stromversorgung zusammenbrechen. Ratschläge, wie Sie sich auf diese Situation bestmöglich vorbereiten, finden Sie auf dieser Seite ebenso wie Antworten auf die dringendsten Fragen rund um Ihre Therapiegeräte. Sollten Sie in eine ernste oder gar lebensbedrohliche Situation geraten, rufen Sie bitte umgehend den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112.

  • 1. Was sollte ich bei einer lebenserhaltenden Beatmung grundsätzlich beachten?
    Da Sie lebens­erhaltend beatmet werden, haben Sie Anspruch auf zwei Beatmungsgeräte, die beide über interne Akkus verfügen. So können Sie bei Stromausfall auf das zweite Gerät zurückgreifen. Achten Sie darauf, dass auch der Akku des zweiten Gerätes stets geladen ist. Außerdem steht Ihnen ein zusätzlicher externer Akku zu, der immer über ausreichend Ladung verfügen sollte. Sprechen Sie uns an, falls Sie noch keinen externen Akku besitzen. (Referenz: S2k-Leitlinie NIV und IV als Therapie der chronischen respira­torischen Insuffizienz, DGP)
  • 2. Welche Vorkehrungen sollte ich für einen Stromausfall treffen?
    • Sorgen Sie dafür, dass die Akkus für Ihr Beatmungsgerät sowie weitere notwendige medizinischen Geräte immer ausreichend geladen sind.
    • Halten Sie einen Handbeat­mungsbeutel und ein Absauggerät bereit, um im Notfall die Therapie aufrecht­erhalten zu können, bis der Notarzt eintrifft.
    • Notieren Sie sich wichtige Telefon­nummern und bewahren Sie diese gut sichtbar auf. Hilfreiche Kontakte können beispielsweise sein:
      • Feuerwehr
      • Rettungsdienst
      • Hausmeister und Hausverwaltung
      • das Störungstelefon Ihres Stromversorgers.
    • Bei einem Stromausfall funktionieren Festnetz- und Mobiltelefon nur so lange, wie die Akkus geladen sind. Sind ganze Regionen betroffen, können Sie mit Ihrem Handy meist länger telefonieren als mit dem Festnetz. Achten Sie deshalb darauf, immer ein aufgeladenes Handy griffbereit zu haben.
    • Wenn Sie in einer Wohngruppe leben, kann der Einbau einer Netzersatz­anlage oder einer unterbrechungs­freien Stromver­sorgung sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktperson Ihres Betreibers der Wohngruppe.
  • 3. Wie handle ich bei einem Stromausfall richtig?

    Bewahren Sie unbedingt Ruhe! Sie haben sich bestens vorbereitet, die Akkus sind aufgeladen und alle Beatmungsgeräte funktionieren. Sie sind also für die nächsten Stunden gut versorgt. Die Zeit sollten Sie dennoch nutzen:

    • Versuchen Sie, beim Störungstelefon Ihres lokalen Stromversorgers Auskunft darüber zu erhalten, wie lange der Stromausfall vermutlich dauern wird und welche Gebiete davon betroffen sind. Weisen Sie am Telefon darauf hin, dass Sie selbst betroffen sind oder einen außerklinisch beatmeten Menschen betreuen und die Stromversorgung überlebens­wichtig ist.
    • Überlegen Sie, ob Sie gegebenen­falls in eine Region ausweichen können, die nicht vom Stromausfall betroffen ist. Zum Beispiel zu Freunden, Verwandten oder zu anderen Menschen mit Beatmung.

    Wählen Sie umgehend den Notruf 112, wenn

    • es zu einer akut lebensbedrohlichen Situation kommt.
    • die Spannung der Akkus der medizinischen Geräte zur Neige gehen. Rufen Sie rechtzeitig an, damit es nicht zu einer lebens­bedrohlichen Situation kommt, bevor Hilfe da ist.

    Weisen Sie Ihren Ansprechpartner am Telefon unbedingt darauf hin, dass es sich um einen Notfall bei einem Menschen mit lebens­erhaltender Beatmung handelt. Bleiben Sie ruhig und legen Sie nicht auf, bis der Mitarbeitende in der Leitstelle keine Rückfragen mehr hat. Der Rettungswagen wird Sie in ein Krankenhaus oder eine andere Betreuungs­einrichtung mit einer sicheren Stromversorgung bringen.

  • 4. Wie lange kann ich mit dem Gerät therapieren, wenn der Strom ausfällt?
    Die Kapazität hängt individuell vom Modell und seinen Einstellungen ab. Wie leistungsfähig das Gerät unter bestimmten Bedingungen ist, entnehmen Sie bitte den Angaben des Herstellers.
  • 5. Wann habe ich für meine lebens­erhaltene Beatmung Anspruch auf einen externen Akku?
    Gemäß der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungs­medizin (DGP) müssen in Ihrem Fall zwei identische Geräte mit einem internen Akku zum Einsatz kommen und zusätzlich ein externer Akku zur Verfügung stehen. Für die lebens­erhaltenden Beatmungsgeräte von ResMed, Astral 100 und Astral 150, ist ein externer Akku (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918) erhältlich, der über eine Kapazität von bis zu acht Stunden verfügt. Da es sich um eine leitlinien­gerechte Versorgung handelt, erstatten Ihnen die Kranken­versicherungen die Kosten. Darüber hinaus sollten Sie bei einer lebens­erhaltenden Versorgung immer einen Hand­beatmungs­beutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.
  • 6. Gibt es Beatmungsgeräte, die mit Akku betrieben werden?
    Ja. Gemäß Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungs­medizin (DGP) müssen für Menschen, die über 16 Stunden am Tag beatmet werden, Beatmungsgeräte eingesetzt werden, die über einen internen Akku verfügen und zusätzlich ein externer Akku vorgehalten werden. Für die lebens­erhaltenden Beatmungsgeräte von ResMed, Astral 100 und Astral 150, ist ein externer Akku (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918) erhältlich, der über eine Kapazität von bis zu acht Stunden verfügt. Da es sich um eine leitlinien­gerechte Versorgung handelt, erstatten Ihnen die Kranken­versicherungen die Kosten. Darüber hinaus sollten Sie bei einer lebens­erhaltenden Versorgung immer einen Hand­beatmungs­beutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.
  • 7. Welche Beatmungsgeräte sind lebenserhaltend und welche nicht?
    Von lebens­erhaltender Beatmung spricht man dann, wenn die Beatmungszeit über 16 Stunden täglich beträgt. Zu den lebens­erhaltenden Geräten in unserem Leistungs­angebot gehören die Produkte Astral 100 und 150.
    Die nicht-lebens­erhaltenden Beatmungsgeräte bei ResMed umfassen die Produkte Astral 100SC, Stellar und Lumis.
    Bei Beatmungsgeräten, die nicht von ResMed stammen, ist in der jeweiligen Gebrauchsanleitung beschrieben, ob es sich um ein Gerät zur lebens­erhaltenden oder zur nicht-lebens­erhaltenden Beatmung handelt.
  • 8. Was muss ich über lebenserhaltende Beatmungsgeräte wissen, wie dem Produkt Astral?
    Die Beatmungs­therapie mit Astral 100 und 150 ist lebens­erhaltend, das heißt die notwendige Beatmungszeit beträgt über 16 Stunden am Tag. Die Geräte beinhalten ab Werk einen internen Akku, der je nach Alter, Geräte­einstellung und Ihrer Eigenatmung über eine Kapazität von bis zu acht Stunden mitbringt. Bei lebens­erhaltenden Beatmungs­therapien sollte die Versorgung mit zwei identischen Geräten durchgeführt werden, die über einen internen Akku verfügen. Für das Gerät Astral ist zusätzlich ein externer Akku (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918) notwendig. Außerdem sollten Sie bei einer lebens­erhaltenden Versorgung immer einen Hand­beatmungs­beutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.
  • 9. Brauche ich bei lebens­erhaltender Beatmung einen externen Akku?
    Ja, die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungs­medizin (DGP) empfiehlt, dass jeder Mensch mit lebens­erhaltender Beatmung, immer einen externen Akku sowie ein identisches zweites Gerät vorhalten sollte. Lebens­erhaltende Beatmungsgeräte verfügen zusätzlich über einen internen Akku, der den Betrieb bei einem Stromausfall sicherstellt. Die Kapazität ist geräte- und therapie­abhängig. Außerdem sollten Sie immer einen Hand­beatmungs­beutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.
  • 10. Was passiert, wenn ich mit dem nicht-lebens­erhaltenden Beatmungsgerät Stellar beatmet werde?
    Die Auswahl des Beatmungsgerätes lässt darauf rückschließen, dass Sie über eine ausreichende Spontanatmung verfügen; für Sie besteht bei Stromausfall keine unmittelbare Gefahr. In der Regel wird die Therapie mit einer Maske mit Öffnung durchgeführt, durch die Sie bei einem Stromausfall selbstständig weiteratmen können. Stellar Geräte sind ab Werk mit einem internen Akku ausgestattet, der zusätzlich bis zu drei Stunden Strom liefert.
  • 11. Was passiert, wenn ich mit dem nicht-lebens­erhaltenden Beatmungsgerät Lumis beatmet werde?
    Die Auswahl des Therapie­gerätes lässt den Rückschluss zu, dass Sie über eine genügende Spontanatmung verfügen; für Sie besteht bei Stromausfall keine unmittelbare Gefahr. In der Regel wird die Therapie mit einer Maske mit Öffnung durchgeführt, durch die Sie bei einem Stromausfall selbstständig weiteratmen können.
  • 12. Wie kann ich Akkus von Beatmungs­geräten aufladen?
    Die Akkus von Beatmungs­geräten werden gemäß der Bedienungs­anleitung über den Anschluss in der Steckdose aufgeladen.
  • 13. Was mache ich, wenn die internen Akkus aller Beatmungs­geräte und der externe Akku leer sind?
    Im besten Fall haben Sie das frühzeitig bemerkt und konnten bereits den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 kontaktieren. Werden Sie lebens­erhaltend beatmet, muss die Beatmung manuell mittels Hand­beatmungs­beutel ersetzt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • 14. Kann ich einen oder mehrere Akkus für Beatmungs­geräte leihen?
    Nein, diese Möglichkeit können wir bei ResMed nicht anbieten.
  • 15. Besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Akku zu kaufen?
    Grundsätzlich ja. Speziell für Beatmungs­geräte der Serie Astral steht ein externer Akku zur Verfügung (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918). Allerdings sind Akkus derzeit nur eingeschränkt auf dem Markt erhältlich.
  • 16. Wo kann ich einen zusätzlichen Akku bestellen?
    Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Provider.
  • 17. Wer trägt die Kosten für einen Akku für die Beatmungs­geräte?
    Handelt es sich um eine lebens­erhaltende Beatmung, übernimmt die Kranken­versicherung die Kosten für den Akku. Bei der nicht-lebens­erhaltenden Beatmung erstattet die Kranken­versicherung die Ausgaben in der Regel nicht.
  • 18. Wer trägt die Kosten für einen Akku für die Behandlung schlafbezogener Atmungs­störungen?
    Die Kranken­versicherung übernimmt die Kosten dafür in der Regel nicht.
  • 19. Kann ich einen zusätzlichen Akku für die Sauerstoff­versorgung kaufen?
    Die Kranken­versicherung bezahlt weitere Akkus, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese muss ärztlich rezeptiert werden. Bei mobilen Sauerstoff­konzentratoren können Sie die Akkus problemlos selbst wechseln.
  • 20. Wer trägt die Kosten für einen zusätzlichen Akku in der Sauerstoff­versorgung?
    Die Kranken­versicherung erstattet dann die Kosten, wenn ein zusätzlicher Akku medizinisch begründet ist. Ein zusätzlicher Akku lässt sich nur mit Mobilitäts­bedarf begründen.
  • 21. Ist es ratsam, zusätzlich Sauerstoff zu besorgen?
    Nein, das ist nicht notwendig. Sollten Sie bereits Lieferungen mit Flüssig­sauerstoff oder Sauerstoff in Gasflaschen erhalten, so ist diese auch weiterhin sichergestellt.
  • 22. Kann ich bei Stromausfall ein Notstrom­aggregat verwenden?
    Die Anforderung an Notstrom­aggregate in Kombination mit unterschiedlichen Geräten kann ResMed nicht beurteilen. Alle Information zum Betrieb der von ResMed hergestellten und von ResMed Healthcare eingesetzten Hilfsmittel­produkten finden sich in den jeweiligen Gebrauchs­anleitungen der Geräte.
  • 23. Wenn ich den gekauften Akku nach dem Stromausfall nicht mehr benötigte, nimmt ResMed diesen wieder zurück?
    Nein, ResMed nimmt verkaufte Akkus nicht zurück.
  • 24. Wie hoch sieht ResMed die Wahr­scheinlichkeit für einen Stromausfall?
    Diese Frage kann ResMed nicht beantworten. Für die Sicher­stellung der Strom­versorgung kann Ihnen möglicherweise der regionale Stromversorger oder die lokale Behörde Auskunft erteilen.
    Ergänzend dazu liefert die Bundes­regierung aktuell eine detaillierte Risikoanalyse: Im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben die vier Übertragungs­netzbetreiber in einem Stresstest die Sicherheit des Stromnetzes für den Winter 2022/23 unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht. Eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem ist zwar sehr unwahrscheinlich, kann aber nicht ausgeschlossen werden.
    Das Bundesamt für Bevölkerungs­schutz und Katastrophen­hilfe informiert dazu, wie die Auswirkungen eines Stromausfalls gemildert werden können.
  • 25. Wie erreiche ich den Kundendienst telefonisch?
    Wählen Sie die auf Ihrem Therapiegerät angegebene Telefonnummer.