TSVG

Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz: mehr Leistungen und bessere Versorgung für gesetzlich Versicherte

Im Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das: schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist auch „mehr Digitalisierung in der Versorgung“.

Das Warten hat ein Ende: schneller zum Arzttermin

Für Patientinnen und Patienten wird das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz einige Verbesserungen mit sich bringen. Zum einen sollen sie Arzttermine schneller bekommen. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte jetzt genauso schnell einen Termin erhalten wie Privatversicherte. Um dies zu gewährleisten, müssen Ärzte nun mehr Sprechstunden anbieten, also mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet). Bestimmte Fachärzte, z. B. ein HNO-Arzt, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Selbstverständlich werden die Ärzte für diese Zusatzangebote auch entsprechend vergütet.
Damit die Versorgung auf dem Land verbessert wird, sollen sich hier mehr Ärzte niederlassen dürfen. Unterstützt wird dies unter anderem auch durch regionale Zuschläge.

Keine Abstriche bei der Qualität: das Ende der Ausschreibungen

Wenn Sie Hilfsmittel (z. B. Bandagen- oder Gehhilfen) benötigen, entfallen jetzt die Ausschreibungen. Ausschreibungen sowie die sogenannten Open-House-Verträge, bei denen die Krankenversicherungen Verträge ohne Vertragsverhandlungen mit dem jeweils günstigsten Anbieter schließen, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Der Anbietermarkt öffnet sich und es bestehen gute Chancen, dass es nun bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche mehr bei der Qualität gibt: Den Zuschlag erhält demnach nicht mehr der günstigste, sondern der beste Anbieter.

Immer auf dem neuesten Stand: Zugriff auf Ihre medizinischen Daten

Eine weitere wichtige Änderung: Ab dem 1. Januar 2021 können Sie einfach, sicher und schnell auf Ihre Behandlungsdaten zugreifen, denn alle Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. In der elektronischen Patientenakte werden unter anderem Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert. Die Versicherten können dann auch mit einem Smartphone oder Tablet auf ihre medizinischen Daten zugreifen.

Digitalisierung auf dem Vormarsch: die App-Nutzung auf Rezept

Zu mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen gehört auch der Einsatz von mobilen Apps. Digitale Gesundheits-Apps eröffnen vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung und Therapiebegleitung. Sie helfen den Menschen auf ihrem Weg zu einer gesünderen Lebensweise. Und sie können vor allem chronisch Kranken dabei helfen, den Patientenalltag zu organisieren. Deshalb dürfen Krankenversicherungen in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke nun auch mobile Apps nutzen.

Telemedizinisch gestützte Patientenbetreuung: die Videosprechstunden jetzt auch in Deutschland

Telemedizinische Angebote ermöglichen eine effiziente und schnellere fachliche Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern. Die Inanspruchnahme von Videosprechstunden wird weiter vereinfacht.